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Lebenskraft Betreuungsdienste UG
Betreuung in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
Mo-Do 8-16, Fr 8-13 Uhr ☎ 01522 / 33 82 788
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Liebe(r) Klient(in)
Auf dieser Seite geben wir Ihnen Informationen über unsere Tätigkeitsbereiche und Kooperationspartner.

Betreuung

Bei Pflegekassen zugelassen
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir jetzt in Niedersachsen die Berechtigung erhalten haben, durch die Pflegekassen abzurechnen.

Klienten können sich schon ab vorliegen von Pflegegrad 1 Entgelte für anerkannte Betreuungspersonen von den Pflegekassen erstatten lassen. Und zwar jährlich 1.500 € und 40% der nicht verbrauchten Sachleistungen nach § 36 SGB XI zusätzlich ab dem 2. Pflegegrad. Die jährliche Kostenübernahme für Verhinderungspflege beträgt bis zu 1.612 €. Sinnvoll kombiniert werden kann auch Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege unter bestimmten Voraussetzungen.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne unverbindlich!

Liebe(r) Klient(in)
Bitte auf das jeweilige Thema klicken für weitere Informationen.
Eine detailierte Beschreibung finden Sie im >> PDF Flyer.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
    Wenn es Ihnen zunehmend schwerfällt, Ihren Haushalt alleine zu versorgen, unterstützen wir Sie tatkräftig beim Einkaufen, Kochen und Putzen.
  • Besuchs- und Begleitdienste
    Soziale Kontakte sind wichtig für die Freude am Leben. Wir besuchen Sie nicht nur zu Hause, sondern auch im Seniorenheim oder im Krankenhaus.
  • Arzt- und Krankenhausbegleitung
    Häufig ist der Arztbesuch mit Ängsten verbunden. Wir planen den Arztbesuch gemeinsam und führen ihn auch gemeinsam durch. Wichtige Informationen werden dokumentiert, besprochen und weiter gegeben.
  • Hilfe bei Anträgen und Unterlagen
    "Keine Angst vorm Papier-Dschungel"
    Menschen könnennnen Formalitäten, die mit der Kranken-, Pflegekasse und verschiedenen Behörden abzuwickeln sind, den letzten Nerv rauben. Wir helfen Ihnen auch bei Steuern, Rechnungen, Versicherungen und Archivierung.
  • Entlastung von Angehörigen
    Seit 2013 steht Ihnen schon ab Pflegestufe 2 die sog. "Verhinderungspflege" zu. Sie dient der Entlastung der pflegenden Angehörigen und muss jedes Jahr neu beantragt werden. Pro Jahr beträgt sie 1612 €.
  • Vermittlung von Anwalt und Notar
    Wenn es um rechtliche Sachen geht, dann ist oftmals ein Rechtsanwalt von Nöten. An dieser Stelle verweisen wir gerne auf unseren langjährigen Kooperationspartner Marco Du Bois und seine Kanzlei für Rechts- und Steuerberatung.

Liebe(r) Klient(in)
Unsere Kooperationspartner sind Unternehmen mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten und die unser Leistungsspektrum komplettieren. Ein vertrauenswürdiges Netzwerk von dem Sie als Kunden profitieren.
Die Liste wird demnächst erweitert.

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Bei Pflegekassen zugelassen
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Klienten können sich schon ab vorliegen von Pflegegrad 1 Entgelte für anerkannte Betreuungspersonen von den Pflegekassen erstatten lassen. Und zwar jährlich 1.500 € und 40% der nicht verbrauchten Sachleistungen nach § 36 SGB XI zusätzlich ab dem 2. Pflegegrad. Die jährliche Kostenübernahme für Verhinderungspflege beträgt bis zu 1.612 €. Sinnvoll kombiniert werden kann auch Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege unter bestimmten Voraussetzungen.

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    Wenn es Ihnen zunehmend schwerfällt, Ihren Haushalt alleine zu versorgen, unterstützen wir Sie tatkräftig beim Einkaufen, Kochen und Putzen.
  • Besuchs- und Begleitdienste
    Soziale Kontakte sind wichtig für die Freude am Leben. Wir besuchen Sie nicht nur zu Hause, sondern auch im Seniorenheim oder im Krankenhaus.
  • Arzt- und Krankenhausbegleitung
    Häufig ist der Arztbesuch mit Ängsten verbunden. Wir planen den Arztbesuch gemeinsam und führen ihn auch gemeinsam durch. Wichtige Informationen werden dokumentiert, besprochen und weiter gegeben.
  • Hilfe bei Anträgen und Unterlagen
    "Keine Angst vorm Papier-Dschungel"
    Menschen könnennnen Formalitäten, die mit der Kranken-, Pflegekasse und verschiedenen Behörden abzuwickeln sind, den letzten Nerv rauben. Wir helfen Ihnen auch bei Steuern, Rechnungen, Versicherungen und Archivierung.
  • Entlastung von Angehörigen
    Seit 2013 steht Ihnen schon ab Pflegestufe 2 die sog. "Verhinderungspflege" zu. Sie dient der Entlastung der pflegenden Angehörigen und muss jedes Jahr neu beantragt werden. Pro Jahr beträgt sie 1612 €.
  • Vermittlung von Anwalt und Notar
    Wenn es um rechtliche Sachen geht, dann ist oftmals ein Rechtsanwalt von Nöten. An dieser Stelle verweisen wir gerne auf unseren langjährigen Kooperationspartner Marco Du Bois und seine Kanzlei für Rechts- und Steuerberatung.

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Wir beraten
und Ihre Angehörigen persönlich,
nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf!

Mo-Do von 9-16, Fr 9-13 Uhr

☎ 01522 / 33 82 788

Fax: 05371 / 755 3000
✉ info@lebenskraft-betreuung.de

Teamleiter Charf-Eddine Patrick
☎ 0152 / 56 55 46 74

✉ charf-eddine@lebenskraft-betreuung.de

Für Terminabsagen oder in dringenden Notfällen außerhalb der Dienstzeiten bitte Nachricht auf AB hinterlassen.

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Lebenskraft Betreuungsdienste UG: Hauswirtschaftliche Versorgung, Begleitdienste, Arzt- und Krankenhausbegleitung, Hilfe bei Anträgen und Unterlagen, Entlastung von Angehörigen, Vermittlung von Anwalt, Notar

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